Damit kein Unfall geschieht – Sicherheit in Kindertageseinrichtungen
Unfälle, die sich in Schulen und Kindergärten ereignen, erregen viel Aufmerksamkeit – kaum ein anderer Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung findet mehr Beachtung. Fernsehsendungen oder Zeitungsartikeln, die über Unfälle oder über Sicherheitsmängel in Einrichtungen der Kinderbetreuung berichten, sorgen für Öffentlichkeitswirkung – was vermutlich Grund dafür ist, dass die Verantwortlichen hier besonders sensibel reagieren. Zugleich besteht vielerorts Unsicherheit, wie der Aspekt Sicherheit und Gesundheitsschutz zu behandeln ist.
Die Träger der Einrichtungen zeigen oft große Vorbehalte gegenüber Vorhaben, die nicht in den gewohnten Ablauf passen, seien es Ausflüge, Projekte oder eine Übernachtung der Kinder in der Tagesstätte. ErzieherInnen haben manchmal Angst davor, bestimmte Dinge auszuprobieren, da die Aufsichtspflicht nicht klar geregelt zu sein scheint und eine diffuse Angst vor persönlicher Haftung besteht. Eltern wiederum reagieren sehr unterschiedlich, manche sind Neuem gegenüber offen, andere sind ausgesprochen konservativ und sehen in allem ein Risiko. Insofern ist eine objektive Betrachtung des Aspektes Sicherheit in der Kindertagesstätte nicht einfach.
Die rechtliche Situation
Das Baurecht und andere gesetzliche Regelungen enthalten nur wenige spezielle Vorschriften für Bau und Einrichtungen von Kindergärten. Spezifische Regelungen, die auf die besonderen Anforderungen für Kinder eingehen, sind vom Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand formuliert. In Kürze werden die bestehenden Richtlinien in eine Unfallverhütungsvorschrift „Kindertageseinrichtungen“ übergehen, die die Fachgruppe Bildungswesen beim Bundesverband der Unfallkassen vorbereitet. Dieses Grundsatzwerk wird alle wesentlichen Schutzziele für Kindertageseinrichtungen enthalten.
Die Sicherheit in der Kindertageseinrichtung und das Erreichen der damit verbundenen Schutzziele erfordern immer verschiedenartige Maßnahmen, nämlich
- die sichere Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungsgegenständen und Außenanlagen,
- organisatorische Maßnahmen für den sicheren Ablauf,
- die Erziehung zu sicherheitsbewusstem Verhalten.
Bauliche Sicherheit
Die bauliche Sicherheit der Einrichtung kann leicht überprüft werden, gibt es doch die Vorgaben der Unfallversicherungsträger sowie die DIN-Normen. Werden diese Vorschriften eingehalten, so ist vielen Gefahren vorgebeugt. Diese Punkte sind in der Regel zwingend vorgeschrieben und stellen somit das „Rückgrat“ der Sicherheit im Kindergarten dar. Ziel der baulichen Sicherheit ist es, Verletzungen zu vermeiden, vor allem solche, die bleibende Schäden verursachen beziehungsweise zum Tode führen. Erkennbare, angemessene Risiken dürfen bestehen, da sie den Kindern ermöglichen, sich spielerisch mit Risiken auseinanderzusetzen.
Erst wenn die Anforderungen der baulichen Sicherheit berücksichtigt sind, ist für die ErzieherInnen eine sichere Durchführung der Aufsicht überhaupt möglich. Bauliche Mängel können nur in Einzelfällen durch erhöhte Aufsicht kompensiert werden, da dadurch auch eine Verlagerung in die Verantwortung der einzelnen Erzieherin oder des Erziehers erfolgt.
Organisatorische Maßnahmen
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Organisation des Kindergartenbetriebs und die Abläufe geregelt werden, sodass durch den Betrieb des Kindergartens keine Gefährdungen entstehen.
- So ist beispielsweise das Betreuungspersonal nach dem jeweiligen Grad der Gefährdung einzusetzen und einzuteilen. Denn Kinder, die im Sandkasten spielen, sind im Allgemeinen geringeren Risiken ausgesetzt als eine im Hallenbad planschende Kindergruppe, PraktikantInnen und Eltern können nicht dieselbe Betreuungsleistung erbringen wie ErzieherInnen.
- Dazu gehört auch, dass schnelle Erste Hilfe gewährleistet und geregelt ist, dass ein Verbandskasten greifbar, notfalls eine Alarmierung möglich ist und ausgebildete Ersthelfer anwesend sind.
- Bei Veranstaltungen außerhalb der Einrichtung kann die erforderliche Sicherheit der Kinder meist nur über organisatorische Maßnahmen beziehungsweise über entsprechende Aufsichtsführung erreicht werden.
- Im Kindergarten werden die Kinder generell beaufsichtigt. Durch eine konsequente Aufsicht beziehungsweise durch das Aufstellen von Regeln kann das Sicherheitsniveau grundsätzlich verbessert werden. Allerdings gibt es hier Grenzen – wenn nämlich erhebliche bauliche Mängel bestehen.
Schwere Unfälle vermeiden
Viele Unfälle in Kindertageseinrichtungen haben glücklicherweise keine großen Verletzungen zur Folge. Diese „Bagatellunfälle“ sind in der Regel Sturz- und Stolperunfälle, die sich oft ohne Fremdbeteiligung oder ohne das Vorliegen eines baulichen Mangels ereignen. Allerdings gibt es leider auch immer wieder Unfälle, die mit schweren Verletzungen verbunden sind. Diese passieren oft an Spielgeräten, die unzureichend geprüft, gewartet und gepflegt worden sind. Für die Spielplatzgeräte existieren Normen. Ihre Einhaltung kann das Schutzziel, erhebliche Verletzungen zu vermeiden, erfüllen. Zu den Bestandteilen dieser Normen gehören auch Prüf-, Wartungs- und Pflegeintervalle, die helfen, den sicheren Zustand der Geräte zu erhalten.
Auch Verglasungen jeglicher Form bilden eine Gefahrenquelle. Schwere Verletzungen lassen sich hier vermeiden, indem alle zugänglichen Glasflächen wie Fenster, Türen oder Spiegel bruchsicher ausgeführt sind. Weitere erhebliche Verletzungspotenziale für Kinder gehen vom Kontakt mit elektrischem Strom sowie von Abstürzen oder vom Fallen aus großer Höhe aus.
Für alle diese Bereiche werden von den Unfallversicherungsträgern so genannte Schutzziele formuliert. Sie beschreiben, was in Kindertageseinrichtungen nicht passieren darf. Wie diese Schutzziele von Planern, Trägern oder ErzieherInnen umgesetzt werden, ist freigestellt; dass sie erreicht werden, ist jedoch Pflicht.
Sicherheitsbewusstsein fördern
Ein anderer Fall sind die so genannten Bagatellunfällen. Bei ihnen sind oft nicht bauliche Mängel ursächlich, deshalb kann man sicherlich nur begrenzt Erfolge durch ein Mehr an baulicher Sicherheit erzielen.
Die Verläufe leichterer Unfälle in Tageseinrichtungen zeigen, dass hier eine andere Vermeidungsstrategie eingeschlagen werden muss. Ein Weg ist die Sicherheitserziehung, zumal das Vorschulalter sehr geeignet ist, Kinder sichere Grundverhaltensweisen zu lehren. Der zweite Weg ist die Bewegungsförderung. Denn zahlreiche Unfälle – vor allem Stürze und Zusammenstöße – ereignen sich, weil die Kinder motorische und sensorische Defizite haben.
Es ist daher unverzichtbar, neben der baulichen Sicherheit auch die Bewegungssicherheit der Kinder zu erhöhen und zu fördern und bereits im Kindergarten den Grundstein für ein positives Verhältnis zu körperlicher Aktivität zu legen. So können Kinder vor gravierenden Schäden bewahrt werden. Das Projekt „Kindergärten in Aktion“ fördert diesen Ansatz der Verhaltensprävention.
Sichere Kita
Der Rheinische GUVV hat die Seite "Sichere Kita" ins Netz gestellt. Auf diesen Seiten kann man einen "virtuellen Kindergarten" besuchen und sich dort mit den Empfehlungen und Rechtsgrundlagen für die sichere Ausführung vertraut machen.
Sie finden in der "Sicheren Kita" viele Infos zur Gestaltung von Gruppen- und Mehrzweckräumen, auch Richtwerte zur Lärmreduktion und zur ergonomischen Gestaltung von Möbeln. In der Bereich "Spielplatzgeräte" finden Sie Hinweise zur sicheren Gestaltung des Außenbereiches.
Holger Eckmann
Unfallkasse Baden-Württemberg