Themen für ErzieherInnen

Themen für ErzieherInnen

Die Anforderungen an Einrichtungen der Kinderbetreuung nehmen weiter zu. Das ist vor allem Folge der „Pisa 2000“-Studie. Denn seit dem ersten „Pisa-Schock“ sind in Deutschland in ungeahntem Ausmaß Bildungsprogramme initiiert worden. Es gibt eine ausgeprägte Tendenz zur intellektuellen Erziehung der Kinder – was problematisch ist, denn Kinder brauchen Bewegung, freies Spiel, Körpererfahrung. Und auch ErzieherInnen müssen natürlich Gelegenheit zur Bewegung haben. Denn „Erziehung ist Beispiel und Liebe, sonst nichts!“, wie der Pädagoge Friedrich Fröbel einmal formulierte. Auf dieser Seite sind Themen und Inhalte zusammengefasst, die ErzieherInnen für ihre pädagogische Arbeit brauchen. Außerdem gibt es Informationen zur Sicherheit in Kindertagesstätten sowie Gesundheits- und Bewegungstipps für ErzieherInnen.

Unfallverhütungsvorschrift GUV-V S 2

Im Bereich der Kinderbetreuung hat sich in den letzten Jahren vieles verändert. So reicht seit dem 01. Januar 1997 das Alter der Kinder, die in Kindertageseinrichtungen versicherten sind, von drei Monaten bis zu vierzehn Jahren. Vormals waren nur Kindergartenkinder im Alter von drei bis sechs Jahren versichert.
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Ausflug, Zoobesuch & Co. – Sicherheit bei Veranstaltungen des Kindergartens

Das Thema Aufsicht und Haftung bestimmt immer wieder die Seminare für LeiterInnen von Kindertageseinrichtungen, die die Unfallkasse Baden-Württemberg durchführt. Besondere Unsicherheit lösen Veranstaltungen aus, die die Kindergärten durchführen – sei es ein einfacher Ausflug in den nahe gelegenen Wald oder ein Zoobesuch mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Vielzahl von Fragen zeigen, dass hier ein großer Informationsbedarf besteht. Die TeilnehmerInnen fragen immer wieder nach allgemein gültigen Faustregeln. Doch die gibt es für den Bereich der Aufsicht nicht. So unterschiedlich die Veranstaltungen sind, so unterschiedlich sind auch die nötigen Maßnahmen, um einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung zu gewährleisten. In der Regel lautet die Antwort daher: „Es kommt darauf an!“ – doch damit sind die Nachfragenden verständlicherweise nicht zufrieden. Doch vielleicht können bereits die allgemeingültigen rechtlichen Grundlagen einen Teil der Unsicherheit nehmen.
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Damit kein Unfall geschieht – Sicherheit in Kindertageseinrichtungen

Unfälle, die sich in Schulen und Kindergärten ereignen, erregen viel Aufmerksamkeit – kaum ein anderer Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung findet mehr Beachtung. Fernsehsendungen oder Zeitungsartikeln, die über Unfälle oder über Sicherheitsmängel in Einrichtungen der Kinderbetreuung berichten, sorgen für Öffentlichkeitswirkung – was vermutlich Grund dafür ist, dass die Verantwortlichen hier besonders sensibel reagieren. Zugleich besteht vielerorts Unsicherheit, wie der Aspekt Sicherheit und Gesundheitsschutz zu behandeln ist.
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