Kinder unter drei Jahren sicher betreuen
Um die sichere Betreuung von Kleinkindern bis zu einem Alter von drei Jahren gewährleisten zu können, müssen präventive, organisatorische und bauliche Gesichtspunkte bedacht werden. Kinder in diesem Alter sind oft noch nicht in der Lage, Gefahren zu erkennen und ihnen auszuweichen, da sie noch nicht über ausreichende kognitive und motorische Fähigkeiten verfügen. Daher spielt die sichere Gestaltung bei Krippeneinrichtungen eine noch größere Rolle als bei Kindergärten.
Die Unfallverhütungsvorschrift für Kindertageseinrichtungen (GUV-VS2) legt die generellen Anforderungen an die bauliche Gestaltung und Ausstattung fest. Diese sind jedoch vornehmlich auf Einrichtungen für Kinder über drei Jahren ausgelegt. Die neue Broschüre „Kinder unter drei Jahren sicher betreuen“ beinhaltet wichtige Zusatzinformationen, insbesondere zu folgenden Themen:
Bauliche Sicherheitsanforderungen
Anforderungen an Spiel- und Gruppenräume, Bewegungs-, Geborgenheitsräume und Küchen
Körperhygiene
Außenanlagen
Die Broschüre soll Trägern von Kindergärten und Kinderkrippen, Verantwortlichen in den Kommunen, Architekten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, Fachberatungen, Leiterinnen und Erzieherinnen als Arbeitshilfe dienen.
Ihre Unfallkasse Baden-Württemberg
Hier können Sie die Broschüre downloaden.